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   BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90   

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https://dejure.org/1990,8582
BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90 (https://dejure.org/1990,8582)
BAG, Entscheidung vom 23.08.1990 - 2 AZR 57/90 (https://dejure.org/1990,8582)
BAG, Entscheidung vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 (https://dejure.org/1990,8582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die soziale Auswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung - Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung - Die unternehmerische Entscheidung und die Sozialauswahl - Die soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90
    Soweit das Landesarbeitsgericht dazu ausgeführt hat, die Bestimmung eines Anforderungsprofils unterliege der unternehmerischen Entscheidung nur insofern, als die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben erforderlich sei, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts insofern, als eine unternehmerische Entscheidung daraufhin überprüft werden kann, ob sie offenbar unsachlich ist (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 30. Mai 1985 (- 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) ausgeführt hat, sind die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung nicht nur dann erfüllt, wenn die veränderten betrieblichen Verhältnisse zum Wegfall eines "bestimmten Arbeitsplatzes" führen, es genügt vielmehr, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entfallen ist.
  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 75/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen des Anspruchs des Betriebsrats auf Durchführung

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90
    Es kann hierbei offen bleiben, ob den Erwägungen des Siebten Senats im Urteil vom 13. Juni 1986 (BAGE 52, 210 [BAG 13.06.1986 - 7 AZR 623/84] = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) gefolgt werden kann (vgl. die Kritik von Berkowski, DB 1990, 834 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]; Preis, DB 1988, 1359).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung vom 30. Mai 1985 (- 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) ausgeführt hat, sind die Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung nicht nur dann erfüllt, wenn die veränderten betrieblichen Verhältnisse zum Wegfall eines "bestimmten Arbeitsplatzes" führen, es genügt vielmehr, wenn das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entfallen ist.
  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90
    Es kann hierbei offen bleiben, ob den Erwägungen des Siebten Senats im Urteil vom 13. Juni 1986 (BAGE 52, 210 [BAG 13.06.1986 - 7 AZR 623/84] = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) gefolgt werden kann (vgl. die Kritik von Berkowski, DB 1990, 834 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]; Preis, DB 1988, 1359).
  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90
    Das gilt auch für die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit besonderer Qualifikation ausführen zu lassen (BAG Urteil vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 54).
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 186/85

    Werbungskostenpauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand sind um nach § 3 Nr. 12

    Auszug aus BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90
    Es kann hierbei offen bleiben, ob den Erwägungen des Siebten Senats im Urteil vom 13. Juni 1986 (BAGE 52, 210 [BAG 13.06.1986 - 7 AZR 623/84] = AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) gefolgt werden kann (vgl. die Kritik von Berkowski, DB 1990, 834 [BAG 17.10.1989 - 1 ABR 75/88]; Preis, DB 1988, 1359).
  • BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

    Soweit die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben erforderlich ist, kann die unternehmerische Entscheidung nur daraufhin überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich ist (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, RzK I 7 b Nr. 10).

    Ändert der Arbeitgeber die Arbeitsorganisation und es verbleiben gegenüber den früheren Beschäftigungsmöglichkeiten nur eine geringere Anzahl anders strukturierter Beschäftigungsmöglichkeiten, so hat der Arbeitgeber unter den Arbeitnehmern, die für die Arbeit auf den neu gestalteten Arbeitsplätzen persönlich und fachlich geeignet sind, eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmen (Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, aaO).

    Der Arbeitgeber hat es nicht in der Hand, den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers dadurch leerlaufen zu lassen, daß er zunächst die umgestalteten Arbeitsplätze besetzt und dann erst den übrigen Arbeitnehmern kündigt (so schon Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, aaO).

    Der Arbeitgeber hat es nicht in der Hand, durch solche gezielten Maßnahmen die Sozialauswahl leerlaufen zu lassen (vgl. auch hier Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, aaO).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Fallen in einem Betrieb Beschäftigungsmöglichkeiten weg, besteht aber an einer anderen Stelle im Betrieb für einen Teil der betroffenen Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, so hat der Arbeitgeber, soweit die Arbeitnehmer fachlich und persönlich geeignet sind, durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 KSchG zu entscheiden, welche der zur Kündigung anstehenden Arbeitnehmer er weiterbeschäftigt (Senatsurteil vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vgl. schon Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 - RzK I 7 b Nr. 10).

    Der Arbeitgeber kann die erforderliche Sozialauswahl auch nicht dadurch umgehen, daß er die freien Arbeitsstellen zunächst mit den Arbeitnehmern seiner Wahl besetzt und dann den anderen sozial schwächeren Arbeitnehmern mit der Begründung kündigt, eine Sozialauswahl sei nicht mehr möglich, weil keine freien Stellen mehr vorhanden seien (Senatsurteile vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 - und vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 -, jeweils aaO).

  • LAG Hamm, 21.10.1999 - 4 (16) Sa 285/98

    Mangelhaftigkeit einer Kündigung durch Bevollmächtigten des Arbeitgebers; Soziale

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  • LAG Sachsen, 14.11.2000 - 10 Sa 2/00

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung

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  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

    86) S. dazu (gegen die vorherige Judikatur des Siebten Senats in BAG 6, 6.1984 - 7 AR 451/82 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 16 (II.3 b)) schon LAG Berlin 29.8.1988 - 12 Sa 40 u. 59/88 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 14 = NZA 1989, 274 = DB 1988, 2264 (2.4.): "Denn anderenfalls hätte es der Arbeitgeber in der Hand, die Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz wegfallen wird, so lange hinauszuschieben, bis er andere freie Arbeitsplätze besetzt hat"; im gleichen Sinne später etwa BAG 23.8.1990 - 2 AZR 57/90 - RzK I 7 b Nr. 10 (II.3); 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = NZA 1995, 566 (B.I.6); 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 = NZA 1995, 413 (B.III.2); 30.8.1995 - 1 ABR 11/95 - AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 5 = NZA 1996, 496 (II. - A.II.3 a u. II. - A.II.3 b, bb); 5.10.1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 71 = NZA 1996, 524 (II.3 b); 2.4.1996 - 1 ABR 39/95 - AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 9 = NZA 1997, 219 (B.I.3 c); ständige Rechtsprechung.
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